Wie jeder Bürger/jede Bürgerin in unserem Land haben auch die Heimbewohner/innen das Recht, bei der Gestaltung ihres Lebens mitzuwirken. In Anlehnung an das Wohn- und Teilhabegesetz §6 werden die Interessen der Bewohner/innen durch einen Bewohnerbeirat vertreten, der alle zwei Jahre gewählt wird und sich aus Bewohnern/Bewohnerinnen, Angehörigen und Vertrauenspersonen der Bewohner/innen zusammensetzt.
Der derzeitige Bewohnerbeirat setzt sich wie folgt zusammen:
Als Ersatzmitglied ist gewählt:
Bei der konstituierenden Sitzung des Bewohnerbeirates wurden Herr Heinemann und Frau Weindorf einstimmig zu den Vorsitzenden gewählt.
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